Raub eines Mercedes nach Einbrüchen: Vier Jahre Haft und Landesverweisung gefordert

(Dübendorf ZH). Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Ende September 2026 beim Bezirksgericht Uster Anklage gegen einen Mann wegen Raubes und zahlreicher weiterer Delikte erhoben.

Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren Personen im Kanton Solothurn einen Lieferwagen entwendet und später einer Frau in Dübendorf gewaltsam ihr Auto weggenommen zu haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Anklage: 29. September 2026 beim Bezirksgericht Uster
  • Beschuldigter: Zur Tatzeit 21-jähriger Franzose
  • Tatdatum: 9. Februar 2026
  • Vorwürfe: Unter anderem Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
  • Egerkingen SO: Mutmasslicher Einbruch und Entwendung eines Lieferwagens
  • Wil SG: Mutmasslicher Einbruch in ein Autohaus und gescheiterter BMW-Diebstahl
  • Dübendorf ZH: Gewaltsame Wegnahme eines Mercedes in einer Sammelgarage laut Anklage
  • Flucht: Teilweise mit massiv übersetzter Geschwindigkeit durch die Stadt Zürich
  • Festnahme: Zwei Tatverdächtige in Oberentfelden AG verhaftet
  • Strafantrag: Vier Jahre unbedingte Freiheitsstrafe und sieben Jahre Landesverweisung
  • Weitere Beteiligte: Jugendstrafverfahren abgeschlossen; dritte tatverdächtige Person weiterhin flüchtig
  • Rechtslage: Für den angeklagten Mann gilt die Unschuldsvermutung

Zwei Tatverdächtige nach Fahrzeugraub verhaftet

Am 9. Februar 2026 hatten zu diesem Zeitpunkt unbekannte Personen in einer Tiefgarage in Dübendorf einen Personenwagen entwendet und waren damit geflüchtet. Nach einer kurzen Fahndung durch die Kantonspolizeien Zürich und Aargau konnte ein 17- und ein 21-jähriger Franzose verhaftet werden (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 9. Februar 2026).

Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den erwachsenen Beschuldigten eine Strafuntersuchung, der jugendliche Mitbeschuldigte wurde der Jugendanwaltschaft zugeführt.

Lieferwagen entwendet und in Autohaus eingebrochen

Mit der Anklageerhebung am 29. September 2026 hat die zuständige Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Strafuntersuchung gegen den erwachsenen Beschuldigten abgeschlossen.

Ihm wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 9. Februar 2026 gemeinsam mit zwei weiteren Personen in Egerkingen (SO) in eine Liegenschaft eingedrungen und einen Lieferwagen entwendet zu haben. Anschliessend soll das Trio mit dem gestohlenen Lieferwagen nach Wil (SG) gefahren und dort in ein Autohaus eingebrochen sein. Der Versuch, einen BMW zu entwenden, scheiterte jedoch.

Mercedes-Lenkerin soll in Tiefgarage gewaltsam beraubt worden sein

Laut Anklage fuhr die Täterschaft noch am gleichen Morgen mit dem Lieferwagen über die Autobahn in Richtung Zürich. Während der Fahrt wurden sie auf einen Mercedes aufmerksam und folgten diesem bis nach Dübendorf.

Dort entwendeten sie der Lenkerin in einer Sammelgarage unter Anwendung von Gewalt das Fahrzeug und flüchteten mit teilweise massiv übersetzter Geschwindigkeit durch die Stadt Zürich in Richtung Westen, bis schliesslich zwei der drei Täter in Oberentfelden (AG) verhaftet werden konnten.

Weitere mutmassliche Fahrzeugdiebstähle aus dem Jahr 2025

Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass dem erwachsenen Beschuldigten noch weitere versuchte oder vollendete Fahrzeugdiebstähle in den Kantonen Aargau und St. Gallen im Jahr 2025 angelastet werden konnten.

Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft und sieben Jahre Landesverweisung

Die Staatsanwaltschaft beantragt für den erwachsenen Beschuldigten wegen Raubs, mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Entwendung eines Motorfahrzeugs sowie weiterer Delikte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

Dritte tatverdächtige Person weiterhin auf der Flucht

Das Strafverfahren gegen den zur Tatzeit minderjährigen Beschuldigten wurde von der Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich bereits abgeschlossen. Die dritte tatverdächtige Person im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 9. Februar 2026 ist weiterhin flüchtig.


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⚖️ Anklage nach gewaltsamem Autoraub: Was bedeutet das rechtlich?

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung gegen den erwachsenen Beschuldigten abgeschlossen und Anklage beim Bezirksgericht Uster erhoben. Damit beginnt die gerichtliche Phase des Verfahrens. Eine Anklage ist jedoch keine Verurteilung.

1. Was unterscheidet Raub von Diebstahl? Beim Diebstahl wird eine fremde bewegliche Sache weggenommen, um sie sich unrechtmässig anzueignen. Von Raub spricht das Schweizer Strafgesetzbuch insbesondere dann, wenn die Wegnahme unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder mittels einer anderen gesetzlich umschriebenen Nötigungshandlung erfolgt.

2. Warum ist die Anklageerhebung wichtig? Mit der Anklage bringt die Staatsanwaltschaft den Fall vor Gericht. Das Gericht prüft die erhobenen Vorwürfe, würdigt die Beweise und entscheidet über Schuld oder Freispruch sowie gegebenenfalls über die Sanktionen.

3. Vier Jahre Freiheitsstrafe sind bislang nur beantragt: Die Staatsanwaltschaft fordert im vorliegenden Fall eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Ob das Gericht dieser Forderung folgt, eine andere Strafe ausspricht oder den Beschuldigten freispricht, ist offen.

4. Was bedeutet eine Landesverweisung? Eine strafrechtliche Landesverweisung kann zur Folge haben, dass eine ausländische Person die Schweiz verlassen muss und für eine bestimmte Dauer nicht zurückkehren darf. Im aktuellen Verfahren beantragt die Staatsanwaltschaft eine Landesverweisung von sieben Jahren. Auch darüber entscheidet das zuständige Gericht.

5. Weshalb wird der Jugendliche separat beurteilt? Für Personen, die zum Zeitpunkt einer mutmasslichen Straftat noch nicht 18 Jahre alt waren, gilt in der Schweiz grundsätzlich das Jugendstrafrecht. Deshalb wurde das Verfahren gegen den damals 17-jährigen Mitbeschuldigten von der Jugendanwaltschaft geführt und bereits abgeschlossen.

6. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin: Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen und einer umfangreichen Anklageschrift gilt der angeklagte Mann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig. Die tatsächliche strafrechtliche Verantwortung ist gerichtlich zu klären.

Hinweis: Zum Inhalt des abgeschlossenen Jugendstrafverfahrens, zum Aufenthaltsort der dritten tatverdächtigen Person und zu einem allfälligen Verhandlungstermin enthält die vorliegende Medienmitteilung keine weiteren Angaben.


 

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
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